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Möchten Sie wissen wie sich Ihre Krankenkasse an Ihrem Urlaub auf Fehmarn finanziell beteiligt? 
 
Beantragen Sie eine ambulante Vorsorgekur! 
 
Wie? Wir helfen Ihnen dabei mit den nachfolgenden Tipps! 
 
Nach dem Sozialgesetzbuch kann die gesetzliche Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Stadt Fehmarn ist ein anerkannter Kurort! Ort und Unterkunft können nach Absprache mit Krankenkasse und Arzt weitgehend frei gewählt werden. Es werden die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten  (bei unter 18-jährigen 100 %) übernommen. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von bis zu € 13,00 pro Person täglich, für chronisch kranke Kinder sogar bis zu € 21,00  täglich für Unterkunft und Verpflegung. Der Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur besteht alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar vor Ablauf dieser Frist. 
 
Im Kurantrag muss die Diagnose angegeben werden und es muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden. Dies könnte sein: Stressbedingte Befindlichkeitsstörungen, Kopfschmerz, Muskelverspannung, Schichtarbeitsfolgen, Schlafstörungen usw. Bei chronischen Krankheiten muss die Schädigung z.B. Schultersteife, dauerhafter Wirbelsäulenschmerz bei degenerierter Veränderung der Wirbelsäule und die daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen wie z.B. kein selbständiges Anziehen der Strümpfe und Binden der Schuhe möglich, Treppensteigen nicht mehr ausführbar oder gefährdet, tägliche Hygienemaßnahmen nicht mehr realisierbar oder stark eingeschränkt im Kurantrag angegeben werden. Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf drei Wochen festgelegt sein. Es empfiehlt sich jedoch diese drei Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft. 
 
 
Und so einfach kommen Sie in vier Schritten zu Ihrer ambulanten Vorsorgekur! 
 
 
1.) Formular „ Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten  
     gemäß § 23 Abs. 2 SGB V“ bei Ihrer Krankenkasse besorgen.  
2.) Zusammen mit dem Hausarzt ausfüllen. 
3.) Das ausgefüllte Formular zu Ihrer Krankenkasse senden. 
4.) Nach Antragsgenehmigung setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um unsere Ferienwohnung für Ihren Aufenthalt zu buchen. Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl des Badearztes und der dortigen Terminabsprache behilflich.  
Das gleiche gilt natürlich für die Kurmitteleinrichtung. So können Sie unnötige Wartezeiten vermeiden und Ihren Kuraufenthalt vom ersten Tag an voll genießen. 
 
(Diese Informationen sind ohne Gewähr, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die derzeitigen gesetzlichen Bedingungen und Vorgehensweisen.) 
 
Hier ist eine Liste der uns bekannten Badeärzte und Kureinrichtungen auf Fehmarn: 
 
Badeärzte 
 
Dr. med. Karola Balzer-Joyce; Burg, Bahnhofstr. 43 23769 Fehmarn Tel.: (04371) 98 40 
 
Friedel Detlef; Burg, Priesterstr. 5 23769 Fehmarn Tel.: (04371) 31 41 
 
Dr. med. Matthias Gerber; Burg, Bahnhofstr. 43 23769 Fehmarn Tel.: (04371) 32 66 
 
Dr. med. Stefan Hönemann; Burg, Am Markt 31 23769 Fehmarn Tel.: (04371) 15 56 
 
Dr. med. Jürgen Kaps; Burg, Klaus Groth Str. 4 23769 Fehmarn Tel.: (04371) 30 26 
 
 
Kureinrichtungen: 
 
Kurhaus Wallnau GmbH; Campingplatz Wallnau Fehmarn Tel. 04372/1303 
 
Gesundheitszentrum Burg; Burg Osterstr. 21-23, 23769 Fehmarn Tel. 04371/6612 
 
Krankengymnastik & Massage Barbara Glaeßer; Burg Mathildenstr. 29, 23769 Fehmarn Tel. 04371/9222 oder 0177/20 47 356